Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

  • Für alle Leistungen von Fürniß_DESIGN, Emily Fürniß (Auftragnehmerin) gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB).
  • Ausschließliche Vertragsparteien sind der jeweilige Auftraggeber und die Auftragnehmerin. Sollte sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedienen, so werden diese nicht Vertragspartner.
  • Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht sie von diesem Recht Gebrauch, so begründet dies kein Vertragsverhältnis zwischen dem beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.

Geltungsbereich

  • Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen der Auftragnehmerin erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Es sei denn, der Auftraggeber widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber der Auftragnehmerin geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  • Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  • Im kaufmännischen Verkehr erfolgt das Anerkenntnis des Auftraggebers jedoch spätestens mit Annahme des Angebotes oder mit der ersten Lieferung oder Leistung der Auftragnehmerin.

Dienstleistungsvertrag

  • Angebote der Auftragnehmerin über das Internet oder in anderer Form sind freibleibend und unverbindlich. Die Auftragnehmerin ist nur an die Vertragserfüllung gebunden, wenn diese schriftlich zwischen dem Arbeitgeber und der Auftragnehmerin vereinbart worden sind.
  • Der Vertragsabschluss erfolgt mit der schriftlichen Beauftragung oder des Zugangs der Beauftragung per E-Mail. Die Beauftragung gilt als zugegangen, sobald der Auftragnehmerin von ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich der E-Mail-Account der Auftragnehmerin befindet.

Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers

  • Der Kunde wird Fürniß_DESIGN alle benötigten Informationen und Inhalte über das Unternehmen/Produkt zur vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen, um Fürniß_DESIGN die Leistungserbringung zu ermöglichen. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller der Auftragnehmerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
  • Basis der Leistungserbringung bildet das Briefing des Kunden, welches schriftlich per Post, Fax oder E-Mail vorzulegen ist.

Gestaltungsfreiheit

  • Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Auftragnehmerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Lieferung, Gewährleistung und Haftung

  • Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der Auftragnehmerin ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
  • Gerät die Auftragnehmerin in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. §361 BGB bleibt unberührt.
  • Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Daten/Leistung sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
  • Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Daten/Leistung zulässig. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
  • Bei berechtigten Beanstandungen ist die Auftragnehmerin nach ihrer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftraggeber oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
  • Die Auftragnehmerin haftet – sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
  • Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Auftragnehmerin gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung.
  • Für Fremdleistungen, wie Drucksachen, Bildmaterial und Werbemittel und damit verbundene Farb- oder Materialabweichungen übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
  • Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Auftragnehmerin nicht.

Vergütung und Fälligkeit

  • Die im Angebot der Auftragnehmerin genannten Preise verstehen sich in Euro, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die, der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch zwei Wochen nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber.
  • Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten werden dem Auftraggeber berechnet.
  • Wird ein bereits erteilter Auftrag vom Arbeitgeber oder der Auftragnehmerin storniert, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten in voller Höhe vom Arbeitgeber erstattet werden.
  • Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
  • Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich der Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Auftragnehmerin hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen nach Vereinbarung zu leisten.
  • Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
  • Fremdleistungen, wie Druckkosten, Bildmaterial und Verpackungs- oder Versandkosten werden bei Bedarf gesondert in Rechnung gestellt.
  • Materialkosten, wie Farbkopien, Computerausdrucke, Datenfernversand oder Datenabspeicherung auf Dateiträger wie CD-ROM etc., die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden extra berechnet.
  • Die Rechnungssumme ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird unverzüglich nach dem Tag der Lieferung ausgestellt. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen.
  • Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
  • Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

  • Für digitale Daten, Layout- oder Druckvorlagen jeglicher Art werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
  • Alle von der Auftragnehmerin gelieferte Konzepte, Ideen, Layouts, Bilder, Grafiken, Texte sowie programmierte Webseiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der Auftragnehmerin insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
  • Die Auftragnehmerin überträgt dem Auftraggeber, nach vollständiger Zahlung der Vergütung, die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin.
  • Nur nach Vereinbarung können dem Auftraggeber Produktionsdaten zur Verfügung gestellt werden. Diese dürfen von ihm nicht verändert werden. Die Herausgabe von offenen Entwurfsdaten ist ausgeschlossen, es sei denn dies ist vorab schriftlich gesondert vereinbart worden.
  • Die Auftragnehmerin behält sich vor, alle Leistungen als Referenz einzusetzen und sich, nach Absprache mit dem Auftraggeber, als Urheber klein und unscheinbar erkenntlich zu machen. Das gilt für Drucksachen, Illustrationen und sonstige Leistungen aus dem Hause Fürniß_DESIGN.
  • Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HBG ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben den Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz der Auftragnehmerin. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  • Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand Oktober 2020